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   VGH Bayern, 15.09.2014 - 21 ZB 14.1305   

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https://dejure.org/2014,26574
VGH Bayern, 15.09.2014 - 21 ZB 14.1305 (https://dejure.org/2014,26574)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.09.2014 - 21 ZB 14.1305 (https://dejure.org/2014,26574)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. September 2014 - 21 ZB 14.1305 (https://dejure.org/2014,26574)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2014 - 21 ZB 14.1305
    Es stellt weder einen die Entscheidung tragenden Rechtssatz noch eine insoweit erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergibt (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642; BVerfG, B.v. 20.12.2010, 1 BvR 2011/10).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2014 - 21 ZB 14.1305
    Das vom Kläger innerhalb der Begründungsfrist Dargelegte, auf dessen Prüfung der Senat nach § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO im Grundsatz beschränkt ist, begründet keine ernstlichen Zweifel an der für eine Berufungszulassung maßgebenden Ergebnisrichtigkeit (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - NVwZ-RR 2004, 542/543) des angegriffenen Urteils.
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2014 - 21 ZB 14.1305
    Es stellt weder einen die Entscheidung tragenden Rechtssatz noch eine insoweit erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergibt (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642; BVerfG, B.v. 20.12.2010, 1 BvR 2011/10).
  • VGH Bayern, 29.07.2013 - 21 ZB 13.415

    Sportschütze; Waffenbesitzkarten; sprengstoffrechtliche Erlaubnis; Widerruf;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2014 - 21 ZB 14.1305
    Unabhängig davon hatte das Verwaltungsgericht die Vorfälle vom 23. Februar 2012 und vom 13. März 2012 ohne Bindung an die strafgerichtliche Entscheidung eigenständig zu würdigen und eine Prognose in Hinblick auf mögliche waffenrechtlich bedeutsame Verstöße in der Zukunft vorzunehmen (vgl. BVerwG, U.v. 26.3.1996 - 1 C 12/95 - NJW 1997, 336/338; BayVGH, B. v. 29.7.2013 - 21 ZB 13.415 - juris; Heller/Soschinka, Waffenrecht, 3. Aufl. 2013, Rn. 742o).
  • VG Neustadt, 27.01.2021 - 5 K 80/20

    Waffen und Munition nicht sorgfältig verwahrt - Waffenerlaubnis zu Recht

    Damit kann auch in den Fällen, in denen bei einem Verstoß gegen das Waffengesetz die Schuld im strafrechtlichen Sinn als gering anzusehen ist, die Verfehlung ordnungsrechtlich zur fehlenden Zuverlässigkeit führen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26. April 2019 - 11 ME 135/19 -, DVBl 2019, 1644; Bay. VGH, Beschluss vom 8. September 2011 - 21 ZB 11.1286 -, juris Rn. 11 und Beschluss vom 15. September 2014 - 21 ZB 14.1305 -, juris Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2019 - 11 ME 135/19

    Butterflymesser; gröblicher Verstoß; Perkussionsrevolver; Regelvermutung;

    Damit kann auch in den Fällen, in denen bei einem Verstoß gegen das Waffengesetz die Schuld im strafrechtlichen Sinn als gering anzusehen ist, die Verfehlung ordnungsrechtlich zur fehlenden Zuverlässigkeit führen (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 8.9.2011 - 21 ZB 11.1286 -, juris, Rn. 11; derselbe, Beschl. v. 15.9.2014 - 21 ZB 14.1305 -, juris, Rn. 19).
  • VG Ansbach, 24.03.2017 - AN 14 K 16.00902

    Ungültigerklärung und Einziehung eines Jagdscheins wegen waffenrechtlicher

    Im Übrigen setzt eine Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a StPO nicht die Geringfügigkeit der Schuld voraus, sondern erfordert lediglich, dass die Schwere der Schuld einer Einstellung nicht entgegensteht mit der Folge, dass sie auch bei einem mittleren Schuldmaß und damit oberhalb der geringfügigen Kriminalität verfügt werden darf (vgl. BayVGH, B. v. 15.9.2014 - 21 ZB 14.1305 -, juris).
  • VG München, 25.11.2015 - M 7 K 14.5555

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit

    Im Übrigen setzt eine Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a StPO nicht die Geringfügigkeit der Schuld voraus, sondern insoweit ist nur erforderlich, dass die Schwere der Schuld einer Einstellung nicht entgegensteht mit der Folge, dass sie auch bei einem mittleren Schuldmaß und damit oberhalb der geringfügigen Kriminalität verfügt werden darf (vgl. BayVGH, B. v. 15.9.2014 - 21 ZB 14.1305 - juris Rn. 19).
  • VG Würzburg, 27.10.2015 - W 5 S 15.1007

    EInstweiliger Rechtsschutz, Waffenbesitzkarte, Widerruf, Unzuverlässigkeit,

    Danach ist bei Streitigkeiten wegen mehrerer Waffenbesitzkarten vom Auffangwert (5.000,00 EUR) für die erste Waffenbesitzkarte und eine eingetragene Waffe sowie zusätzlich 750, 00 EUR für jede weitere eingetragene Waffe einschließlich Wechsellauf (vgl. BayVGH, B.v. 15.9.2014 - 21 ZB 14.1305) auszugehen.
  • VG München, 27.06.2016 - M 7 S 16.161

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs von waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnis

    Demgemäß steht der Annahme eines gröblichen Verstoßes nicht entgegen, dass ein Ermittlungsverfahren gem. § 153a StPO eingestellt worden ist (vgl. BayVGH, 15. September 2014 - 21 ZB 14.1305 - juris Rn. 19 f.; OVG NRW, U. v. 31. August 2006, a. a. O., Rn. 31; Heller/Soschinka, NVwZ 2012, 209/211).
  • VG München, 05.05.2015 - M 7 SE 14.5556

    Erfolgloser Antrag eines Waffenbesitzers auf Wiederherstellung der aufschiebenden

    Im Übrigen setzt eine Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a StPO nicht die Geringfügigkeit der Schuld voraus, sondern insoweit ist nur erforderlich, dass die Schwere der Schuld einer Einstellung nicht entgegensteht mit der Folge, dass sie auch bei einem mittleren Schuldmaß und damit oberhalb der geringfügigen Kriminalität verfügt werden darf (vgl. BayVGH, B.v. 15.9.2014 - 21 ZB 14.1305 - juris Rn. 19).
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